CE-Kennzeichnung

Geprüfte Qualität.

CE-Kennzeichen erleichtern den Handel innerhalb der EU. Sie zeigen, dass dieses Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht, somit im europäischen Sinne gebrauchstauglich und für den freien europäischen Warenverkehr geeignet ist.

Das CE-Zeichen für Bauprodukte wird nicht vergeben oder verliehen, sondern eigenverantwortlich vom Hersteller des Produktes angebracht. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Produkteigenschaften durch nostrifizierte Prüfanstalten und durch Eigenüberwachung. Die Kriterien der Produkteigenschaften reichen von Windlast-Widerstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit, Wärmedämmeigenschaft bis Luftdurchlässigkeit.

Dass ab 01.02.2010 ausschließlich Außentüren mit CE-Plakette versehen und dem Produkt beiliegender Konformitätserklärung in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, ist nach ÖE Baustoffliste geltendes Österreichisches Recht und muss vom Kunden nicht gesondert angefordert werden.

Ab 1.7.2013 müssen auf Grund der neu aufgelegten EU Bauproduktenverordnung für alle in Verkehr gebrachten Außentüren Leistungserklärungen erstellt werden, welche die Basis der verpflichtenden CE-Kennzeichnung bilden.