
CE-Zeichen erleichtern den Handel innerhalb der EU. Sie zeigen, dass dieses Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht, somit im europäischen Sinne gebrauchstauglich und für den freien europäischen Warenverkehr geeignet ist.
Das CE-Zeichen für Bauprodukte wird nicht vergeben oder verliehen, sondern eigenverantwortlich vom Herstellter des Produktes angebracht. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Produkteigentschaften durch nostrifizierte Prüfanstalten und durch Eigenüberwachung. Die Kriterien reichen von Windlast-Widerstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit, Wärmedämmeigenschafft bis Luftdurchlässigkeit.
Dass ab 01.02.2010 ausschließlich Außentüren mit CE-Plakette versehen und dem Produkt beiliegender Konformitätserklärung in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, ist nach ÖE Baustoffliste geltendes Österreichisches Recht und muss vom Kunden nicht gesondert angefordert werden.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den unten angeführten Informationsblättern.
Kurzinfo zur Thematik
Außentür-Info
Hersteller-Konformitätserklärung
Deklarationsblätter mit Ausführungsdetails Haustüren
Deklarationsblätter mit Ausführungsdetails Laubengangtüren
Deklarationsblätter tabellarisch